Leseproben:

 

 

  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Das Everest Prinzip®
  • Der Abschluss des Lehrvertrages
  • Die Arbeitszeiteinteilung für unter 18–jährige Lehrlinge
  • Die Pflichten der Lehrlinge
  • Meine Wünsche für Sie
  •  

     


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    Inhaltsverzeichnis:

    Vorwort

    Teil I Mit einer innovativen Ausbildungsphilosophie auf dem Weg zur Marktführerschaft

    Die Ziele dieses Buches
    Das Everest Prinzip®
    Die Entscheidung pro oder kontra betriebliche Ausbildung
    Die Kosten der Ausbildung

    Teil II Der Beginn einer konkurrenzlosen Fachkräfteausbildung

    Die Ausbildungsberechtigung (§-3a-BAG-Verfahren)
    Die betriebliche Ausbildungsphilosophie
    Die Auswahl des Lehrberufes
    Die Auswahl der Ausbilder
    Ausbilderprüfung und Ausbilderschulung
    Die Ausbildungsplanung
    Die Erarbeitung des Ausbildungsplanes und der Ausbildungsmodule
    Methoden der Unterweisung
    Die Schnupperlehre – berufspraktische Tage oder Wochen
    Die Auswahl der Lehrlinge
    Der Aufnahmetest
    Die Vorstellungsgespräche Vorbereitungen auf den ersten Ausbildungstag
    Der Abschluss des Lehrvertrages

    Teil III Die Fachkräfteausbildung in der betrieblichen Praxis

    Der erste Ausbildungstag
    Die Gefahrenunterweisung
    Die Steigerung der Motivation der Ausbilder und der Lehrlinge
    Die Motivation der Lehrlinge
    Die Motivation der Ausbilder
    Die Grundregeln der betrieblichen Ausbildung
    Kommunikation der Ausbildungspartner
    Äußere Einflüsse auf die betriebliche Ausbildung
    Die wechselseitigen Verpflichtungen der Ausbildungspartner
    Die Pflichten des Lehrberechtigten und des Ausbilders
    Die Pflichten der Lehrlinge
    Rückmeldungen (Feedback) und Jour–fixe–Termine
    Die Probezeit
    Konfliktlösungen
    Die Möglichkeiten der Endigung und der vorzeitigen Auflösung von Lehrverträgen
    Die gesetzliche Endigung von Lehrverhältnissen
    Die vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen
    Die Auflösung im beiderseitigen Einvernehmen
    Die vorzeitige Lehrvertragsauflösung durch den Lehrberechtigten (Entlassung)
    Die vorzeitige Lehrvertragsauflösung durch den Lehrling (Austritt)
    Lernkontrolle und Zwischenprüfungen
    Der Berufsschulbesuch
    Der Krankenstand

    Teil IV Der Arbeitnehmerschutz in der Praxis der betrieblichen Fachkräfteausbildung

    Spezielle Arbeitnehmerschutzbestimmungen für jugendliche Lehrlinge
    Die Arbeitszeiteinteilung für unter 18–jährige Lehrlinge
    Vor– und Abschlussarbeiten
    Überstundenleistungen
    Ruhepausen und Ruhezeiten für jugendliche Lehrlinge
    Nachtruhe
    Sonntagsruhe und Feiertagsruhe für jugendliche Lehrlinge
    Wochenfreizeit für jugendliche Lehrlinge
    Beförderung höherer Geld– und Sachwerte durch jugendliche Lehrlinge
    Maßregelungsverbot, Gesundheits– und Sittlichkeitsschutz
    Verzeichnis der Jugendlichen – Arbeitszeitaufzeichnungen
    Die KJBG–Verordnung

    Teil V Spezielle Rahmenbedingungen der Fachkräfteausbildung und das Ende der Lehrzeit

    Urlaub der Lehrlinge
    Die betriebliche Jugendvertretung
    Die Lehrbetriebskontrollen der Arbeitsinspektion
    Die Lehrabschlussprüfung
    Die Weiterverwendungszeit (Behaltezeit)
    Weiterbildung von Fachkräften
    Schäden, die von Lehrlingen verursacht werden
    Spezielle Fragen – eine Auswahl

    Teil VI Kundenorientierung

    Kundenorientierung

    Anhang – Einige Geheimnisse des Erfolges

    Erkenntnisse zum Erfolg
    Meine Wünsche für Sie
    Visualisierung der Ausbildungsplanung – Vorschläge
    Berufsausbildungsgesetz (BAG)
    Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG)
    Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG–VO)

     

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    „Gebt mir einen Hebel, der lang genug ist ...
    und eigenhändig verändere ich die Welt"

    Archimedes

     Vorwort

    Kaum einem Vorhaben in der heimischen Wirtschaft wird weniger an Bedeutung beigemessen als der betrieblichen Ausbildung von Fachkräften." Provokation oder Tatsache? Wie würden Sie entscheiden?

    Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden mögen, bleibt wohl außer Streit, dass unser weltweit anerkanntes duales Ausbildungssystem, als Kombination der betrieblichen Praxis mit der schulischen Theorie, da oder dort Sand im Getriebe hat. Und letztlich ist es wohl auch eine Tatsache, dass die Ausbildung von Fachkräften in vielen Unternehmen nicht ganz oben auf der Tagesordnung steht.

    Dieses Buch eröffnet Ihnen den dringend notwendigen tieferen Einblick in eine Materie, die für zahlreiche heimische Unternehmen zur Überlebensfrage wird. Sie halten aber auch einen Wegweiser für die Umsetzung einer konkurrenzlos erfolgreichen Ausbildung von Fachkräften unter Anwendung einer neuen Ausbildungsphilosophie, des Everest Prinzips®, in Ihren Händen. Unternehmer, die bereit sind, dieses neue Ausbildungskonzept zu verwirklichen, werden in wenigen Jahren über die qualifiziertesten Fachkräfte der Branche verfügen können, die ständig und selbständig bestrebt sind, die Wünsche der Kunden zu erfüllen. Dies macht sie zu Marktführern.

    Die neue Ausbildungsphilosophie soll helfen, bisherige Grenzen der betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten zu beseitigen und negative Kreisläufe zu durchbrechen. Unternehmer, die unzureichend ausgebildete Fachkräfte beschäftigen, werden nur schlechte oder bestenfalls mittelmäßige Produkte, Arbeiten und Dienstleistungen auf dem Markt anbieten können. Damit vertreiben sie ihre Kunden, und früher oder später werden sie vor dem Konkursrichter stehen.

    Das Everest Prinzip® bietet Unternehmern eine innovative Chance, wirtschaftliche Erfolge auf Dauer zu prolongieren.

    Die Inhalte dieses Buches richten sich zuallererst an Unternehmer, die in Fragen der betrieblichen Ausbildung die Letztentscheidung zu treffen haben. Gleichzeitig ist es aber auch als Ausbildungshandbuch für den täglichen betrieblichen Gebrauch durch Ausbilder konzipiert. Mein Anspruch ist es, Ausbildungsverantwortlichen das Werkzeug in die Hände zu geben, mit dem sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der betrieblichen Ausbildung in fünf Minuten lösen können. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, wissen sie, von wem sie Hilfe erhalten können. Dies wird durch konkrete Hinweise auf öffentliche Institutionen ermöglicht, deren kostenlose Serviceleistungen von Ausbildungsverantwortlichen genutzt werden können.

    Daneben eröffnet das Everest Prinzip® auch den übrigen Ausbildungspartnern (Lehrlinge, Eltern, Berufsschullehrer, Betriebsräte) „tiefere" Einblicke in die Welt der betrieblichen Fachkräfteausbildung.

    Bei der Erstellung der konkreten fachlichen Inhalte und Tipps hatte ich ein gewerbliches oder industrielles Unternehmen (bzw. Handels– oder Dienstleistungsunternehmern) mittlerer Größe mit ungefähr fünf Auszubildenden und zwei nebenberuflichen Ausbildern vor Augen. Sinngemäß gelten die Ratschläge natürlich für Unternehmen jeder Größe und unabhängig von der Anzahl der Auszubildenden sowie auch für Lehrbetriebe der öffentlichen Verwaltung oder diverser Institutionen. Auf Basis der grundsätzlichen Informationen ist es einfach möglich, die den jeweiligen Unternehmensverhältnissen und –strukturen entsprechenden individuellen Notwendigkeiten abzuleiten, da der Text dieses Vorhaben durch spezielle Hinweise für größere und kleinere Unternehmen unterstützt.

    Durch die Ausrichtung des Buches in Richtung innovative Ausbildungsphilosophie und betriebliches Praxishandbuch eröffnen sich Ihnen zwei Möglichkeiten der Lektüre. Sie können das Buch wie jedes andere lesen oder bei Detailfragen einfach im jeweiligen Kapitel nachschlagen. Am Ende jedes Kapitels finden Sie Erfolgs–Tipps und Leitsätze des Everest Prinzips®, die Sie besonders beachten sollten und die Ihnen einen raschen thematischen Überblick verschaffen.

    Die rechtliche Basis dieses Werkes sind die österreichischen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der betrieblichen Fachkräfteausbildung. Diese werden von Zeit zu Zeit vom Gesetzgeber geändert. Zur Sicherheit sollten Sie deshalb bei der Lösung von Rechtsfragen gegebenenfalls auch die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften nachschlagen. Mit den vorhandenen Verweisen auf die konkreten Textpassagen der jeweiligen Gesetze wird Ihnen dies ohne Schwierigkeiten gelingen. In erster Linie werden die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) und des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG) erläutert.

    Ich darf mich bei all jenen bedanken, die mich bei meiner Arbeit und bei der Veröffentlichung dieses Buches unterstützt haben. Insbesondere danke ich den zahlreichen Unternehmern und Ausbildern für ihre praktischen Tipps, die mir so wie die literarischen Ratschläge von Efi Papst und Mag. Klaus Brunner unschätzbare Dienste geleistet haben. Mit ihrer Hilfe ist es mir gelungen, meine Erfahrungen als Ausbildungsleiter zu vertiefen und letztlich zu Papier zu bringen. Wenn Sie die Lektionen dieses Buches in die Praxis umsetzen, folgen Sie also auch dem Vorbild einiger der größten „Meister" der Kunst der betrieblichen Fachkräfteausbildung.

    Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit habe ich auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise verzichtet. Man möge mir dies nachsehen.

    „Wenn du es dir vorstellen kannst, kannst du es auch machen." Diesen legendären Satz von Walt Disney zum Thema Vision will ich aufgreifen, um mir vorzustellen, dass die Inhalte dieses Buches möglichst jedem Unternehmer zeigen, wie wichtig die betriebliche Qualifizierung der Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg ist.

    Herzlichst

    Ihr

    Karl Zaunschirm

     

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    Nicht in der Erkenntnis liegt das Glück,
    sondern im Erwerben der Erkenntnis.

    Edgar Allan Poe

    Das Everest Prinzip®

    Neben dem bereits beschriebenen Fachkräftemangel gibt es für alle EU–Mitgliedsstaaten, in Zusammenhang mit der absehbaren Erweiterung der Union, eine weitere große wirtschafts und arbeitsmarktpolitische Herausforderung. Wegen riesiger Unterschiede im Einkommensniveau werden arbeitsintensive Produktionen, die mit keinem allzu hohen technischen Know-how verbunden sind, in die Reformländer oder in noch fernere Billiglohnländer verlegt. Bei diesen Produktionen steht meist nicht die Qualität, sondern der möglichst niedrige Preis im Vordergrund. Angesichts der nicht zu beseitigenden Unterschiede im Lohn– und Gehaltsniveau kann es für die Unternehmen in der EU nur eine Antwort auf diese Herausforderung geben – nämlich Qualität und neue Technologien.

    Diese Qualität muss auf allen Ebenen des Unternehmens, von der Ausbildung der Fachkräfte bis hin zum Produkt, der Dienstleistung und der Kundenorientierung, vorhanden sein. Wir können in der EU bzw. in Österreich nicht immer die billigsten, aber jedenfalls die besten Produkte oder Dienstleistungen erarbeiten. Die Billigproduktionen werden in den Reformländern für den dringend notwendigen Aufschwung sorgen – und das ist gut so. Die Unternehmen innerhalb der heutigen EU–Grenzen können im High-Tech-Bereich und im Bereich der qualitativ hochwertigen Dienstleistungen weltweit erfolgreich sein – und auch das ist gut so.

    Für Österreich als eines der flächenmäßig kleinsten Mitgliedsländer der EU und die heimischen Unternehmer und Beschäftigten ergibt sich trotz mancher Wettbewerbsnachteile eine konkrete Chance zur Erreichung einer wirtschaftlichen Spitzenrolle. Wenn möglichst alle österreichischen Fachkräfte zu den weltweit besten zählen, werden die österreichischen Unternehmer zwangsläufig zu Marktführern – sei es in lokalen, nationalen oder internationalen Märkten. Dabei – so wie in allen anderen Bereichen der Wirtschaft – gilt selbstverständlich auch, dass die Schnellsten bei der Verwirklichung einer konkurrenzlosen Ausbildung die Erfolgreichsten sein werden. Das Werkzeug für die Erreichung der Marktführerschaft – das weltweit anerkannte duale System der Lehrausbildung – gibt es bereits. Es muss nur besser eingesetzt werden. Dieses Buch zeigt Ihnen, wie.

    Bei der Verwirklichung einer konkurrenzlos qualitativen betrieblichen Fachkräfteausbildung sind viele ungewohnte Herausforderungen zu bewältigen. Höchstleistungen verschiedener Art sind notwendig. Jeder Unternehmer und Ausbildungsverantwortliche muss alte Grenzen überschreiten und bildlich gesehen sogar seinen persönlichen Mount Everest bezwingen. Deshalb habe ich die in diesem Buch beschriebene neue Ausbildungsphilosophie Everest Prinzip® genannt.

    Die Ausbildungsphilosophie des Everest Prinzips® basiert auf folgenden acht elementaren Aussagen:

    Brechen und hinterfragen Sie alle bisherigen betrieblichen Übungen und Regeln der Ausbildung. Dies ist die Basis für nachhaltige Erfolge.

    Nur Fachkräfte (Lehrlinge), die sich als wichtiges Element einer betrieblichen Interessengemeinschaft sehen, bleiben gerne im Unternehmen.

    Zufriedene und akzeptierte Mitarbeiter (Lehrlinge) sind – auf Basis ihrer Möglichkeiten – bereit, ihr Bestes zu geben. Sie arbeiten im Unternehmen nicht nur motiviert mit, sondern engagieren sich auch.

    Soll der Mitarbeiter (Lehrling) Gutes über sein Unternehmen erzählen, so muss er die besten Gründe dafür haben. Sollte er diese Gründe vorfinden, wird er trotzdem wenn nötig offene Kritik vorbringen. Diese verfolgt aber das Ziel, das Unternehmen erfolgreicher zu machen.

    Ausbilder (Lehrlinge) müssen Richtiges auch tun dürfen. Bürokratische Entscheidungsprozesse töten jede Innovation.

    Ausbildungsverantwortliche haben nicht nur ständig zu hinterfragen, ob sie die Dinge richtig tun, sondern auch, ob sie die richtigen Dinge tun.

    So wie Unternehmer ihre Fachkräfte (Lehrlinge) behandeln, werden sie letztlich auch von ihren Mitarbeitern behandelt.

    Das wichtigste Ziel der betrieblichen Ausbildung ist, die Fachkräfte so auszubilden, dass sie ständig und selbständig bestrebt sind, die Wünsche der Kunden zu erfüllen.

    Diese acht elementaren Aussagen sollten bei der Organisation der betrieblichen Fachkräfteausbildung, so wie die acht Grundregeln für Ausbilder (siehe Kapitel „Die Grundregeln der betrieblichen Ausbildung"), niemals aus den Augen verloren werden. Alle Unternehmer, die ihre betrieblichen Ausbildungsabläufe nach dieser Philosophie und den Grundregeln ausrichten, werden beständigen wirtschaftlichen Erfolg ernten.

    Erfolgs–Tipps:

    · Haben Sie den Mut, der neuen betrieblichen Ausbildungsphilosophie ohne Vorbehalte zu folgen. Sie werden es nicht bereuen.

    Leitsatz des Everest Prinzips®

    Die betrieblichen Übungen und Regeln der Fachkräfteausbildung kritisch zu hinterfragen, ist die Basis für dauerhafte Ausbildungserfolge.

     

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    Wer das Kleingedruckte überfliegt,
    riskiert eine Vertragsbruchlandung.

    Rupert Schützbach

    Der Abschluss des Lehrvertrages

    Mit den Lehrverträgen werden die wesentlichen wechselseitigen Rechte und Pflichten der Ausbildungspartner geregelt. Die Lehrverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden (vgl. § 12 Abs. 1 BAG). Bei Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat der gesetzliche Vertreter dem Lehrvertragsabschluss zuzustimmen, indem er den Lehrvertrag so wie der Lehrberechtigte und der Lehrling unterschreibt.

    Der zumindest einzuhaltende Lehrvertragsinhalt wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben (vgl. § 12 Abs. 3 BAG). Für die Erstellung der Lehrverträge bieten die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern hilfreiche Serviceleistungen an. Im Allgemeinen sind Datenerfassungsblätter, mit denen alle relevanten Daten der Ausbildungspartner erhoben werden, auszufüllen. Auf Basis dieser Angaben werden die Lehrverträge von den Lehrlingsstellen unterschriftsreif erstellt. Dabei werden selbstverständlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Verträge aufgenommen.

    Es können aber auch noch weitere Vereinbarungen

    über die Bedingungen, unter denen der Lehrberechtigte dem Lehrling Verköstigung, Bekleidung und Wohnung gewährt;

    über eine besondere Gestaltung der Ausbildung;

    über das Tragen der Kosten für das Berufsschulinternat durch den Lehrberechtigten

    in die Lehrverträge aufgenommen werden (vgl. § 12 Abs. 5 BAG).

    Solche zusätzlichen Vereinbarungen dürfen aber gesetzlichen oder kollektiv–vertraglichen Vorgaben nicht widersprechen. Sie wären für diesen Fall mit Nichtigkeit belastet und als nicht geschlossen zu werten. Gewünschte zusätzliche Vereinbarungen sind der Lehrlingsstelle mit dem Datenerfassungsblatt bekannt zu geben. Die Lehrverträge werden von den Lehrlingsstellen EDV–unterstützt erstellt und verwaltet.

    Der Lehrberechtigte hat ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls aber binnen drei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses, den Lehrvertrag bei der zuständigen Lehrlingsstelle zur Eintragung (Protokollierung) vorzulegen (vgl. § 20 Abs. 1 BAG). Für den Fall, dass der Lehrberechtigte dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, begeht er eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu
    € 1.090,– rechnen (vgl. § 32 Abs. 1 lit. a BAG).

    Der Lehrvertrag kann auch schon mehrere Wochen vor Beginn des Lehrverhältnisses abgeschlossen und zur Eintragung vorgelegt werden. Lehrberechtigte müssen dabei aber damit rechnen, dass die schriftliche Zusage des Ausbildungspartners nicht eingehalten wird. Für diesen Fall ist es vorteilhaft, mögliche Ersatzkandidaten zur Verfügung zu haben.

    Nachdem die Ausbildungspartner die Lehrvertragsformulare unterschrieben haben, werden diese an die Lehrlingsstelle zurückgeschickt. Wenn alle gesetzlichen Vorgaben betreffend die Zulässigkeit einer Lehrausbildung erfüllt sind, hat die Lehrlingsstelle die Lehrverträge binnen sechs Wochen nach Einlangen einzutragen. Der Lehrvertrag unterliegt keiner Gebührenpflicht im Sinne des Gebührengesetzes (vgl. § 12 Abs. 6 BAG).

    Nach dieser behördlichen Anerkennung des Lehrvertrages werden die Vertragsformulare wieder an den Lehrberechtigten gesandt (ein Originalexemplar verbleibt bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer). Dieser behält eine Vertragsausfertigung und hat ein Formular an den Lehrling (gegebenenfalls auch an die Erziehungsberechtigten) weiterzuleiten.

    Sollte der Lehrlingsausbildung ein gesetzliches Hindernis entgegenstehen, wird die Eintragung des Lehrvertrages mit Bescheid abgelehnt.

    Erfolgs–Tipps:

    Die gemeinsame „feierliche" Unterfertigung der Lehrverträge im Unternehmen macht dem Lehrling bewusst, wie wichtig dem Lehrberechtigten das Lehrverhältnis ist, und stärkt die Verbundenheit der Ausbildungspartner.

    Leitsatz des Everest Prinzips®

    Die Einhaltung der wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen und die betriebliche Ausbildungsphilosophie ebnen den Weg in Richtung konkurrenzlos erfolgreiche Fachkräfteausbildung.

     

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    Arbeit lässt sich wie Gummi dehnen,
    um die Zeit auszufüllen,
    die für sie zur Verfügung steht.

    Cyrill Northcote Parkinson

    Die Arbeitszeiteinteilung für unter 18–jährige Lehrlinge

    Bei der Erstellung des Dienstplanes für unter 18–jährige Lehrlinge (Jugendliche) müssen die Ausbilder auf die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften des KJBG achten. Die Dienstpläne jener Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, können analog der Dienstpläne der übrigen Beschäftigten erstellt werden.

    Die Arbeitszeit von Jugendlichen darf grundsätzlich 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten (vgl. § 11 Abs. 1 KJBG). Es gibt allerdings folgende Ausnahmen von dieser Regelung:

    Die tägliche Arbeitszeit kann zur Erreichung einer längeren Wochenfreizeit (Wochenendfreizeit) auf bis zu 9 Stunden ausgedehnt werden.

    Der jeweilige Kollektivvertrag kann zulassen, dass die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 9 Stunden ausgedehnt wird.

    Die Arbeitszeit kann in den einzelnen Wochen eines mehrwöchigen Durchrechnungszeitraumes auf bis zu 45 Stunden ausgedehnt werden, wenn

    innerhalb des Durchrechnungszeitraumes die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt 40 Stunden nicht überschreitet und

    der Kollektivvertrag dies zulässt, für vergleichbare Arbeitnehmer des Unternehmens eine solche Arbeitszeiteinteilung besteht und

    eine abweichende Arbeitszeiteinteilung für Jugendliche dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann und

    die Tagesarbeitszeit 9 Stunden nicht überschreitet.

    Fällt in Verbindung mit Feiertagen die Arbeitszeit an Werktagen aus, um den Jugendlichen eine längere zusammenhängende Freizeit zu ermöglichen, so kann die ausfallende Normalarbeitszeit auf die übrigen Werktage von höchstens sieben die Ausfallstage einschließenden Wochen verteilt werden. Der Einarbeitungszeitraum kann durch Betriebsvereinbarung auf höchstens 13 Wochen verlängert werden. Dabei darf die Tagesarbeitszeit 9 Stunden nicht überschreiten.

    Erfolgs–Tipps:

    · In Unternehmen, in denen es keine Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiteinteilung gibt, muss der Dienstgeber rechtzeitig einen Dienstplan an einer für die Jugendlichen leicht zugänglichen Stelle gut sichtbar aushängen (vgl. § 27 Abs. 2 KJBG).

    Bei vorübergehenden Notstandsarbeiten, welche sofort zu verrichten sind und für die keine erwachsenen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, gibt es eine Ausnahmeregelung für über 16–jährige Jugendliche (vgl. § 20 KJBG). Die Grenzen der regelmäßigen Arbeitszeit können überschritten werden. Diese Notstandsarbeiten sind der Arbeitsinspektion unverzüglich anzuzeigen. Innerhalb von drei Wochen hat ein entsprechender Ausgleich zu erfolgen.

    Leitsatz des Everest Prinzips®

    Die Kenntnis der Arbeitszeitbestimmungen ermöglicht die flexible Einteilung der Lehrlinge je nach Arbeits– und Ausbildungserfordernissen.

     

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    Klug ist nicht,
    der keine Fehler macht,
    sondern klug ist,
    der sie schnell zu verbessern versteht.

    Bertolt Brecht

    Die Pflichten der Lehrlinge

    Das ehrliche Bemühen und der Wille, die Fertigkeiten und Kenntnisse eines Lehrberufes bestmöglich zu erlernen, sind wohl die wichtigsten Verpflichtungen der Lehrlinge.

    Darüber hinaus haben die Lehrlinge folgende Pflichten zu erfüllen (vgl. § 10 BAG):

    Der Lehrling hat die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.

    Er hat durch sein Verhalten im Betrieb der Eigenart des Unternehmens Rechnung zu tragen und hat Geschäfts– und Betriebsgeheimnisse zu wahren.

    Mit den ihm anvertrauten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten hat der Lehrling sorgsam umzugehen.

    Im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Arbeitsverhinderung hat der Lehrling den Lehrberechtigten oder den Ausbilder ohne Verzug zu verständigen oder verständigen zu lassen.

    Der Lehrling hat dem Lehrberechtigten unverzüglich nach Erhalt das Zeugnis der Berufsschule und auf Verlangen des Lehrberechtigten die Hefte und sonstigen Unterlagen der Berufsschule, insbesondere auch die Schularbeiten, vorzulegen.

    Auch hier erhebt die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. So hat der Lehrling u. a. allen aus den Arbeitnehmerschutzvorschriften resultierenden Pflichten, wie beispielsweise Benutzung von zur Verfügung gestellten Schutzausrüstungen, nachzukommen.

    Erfolgs–Tipps:

    · Die Pflichten des Lehrlings sollten am Beginn der Ausbildung eingehend besprochen werden.

    · Pflichtverletzungen sollten gerade am Beginn der Ausbildung keinesfalls toleriert werden. Der Lehrling wird mit großer Wahrscheinlichkeit ein einmal akzeptiertes Fehlverhalten nicht mehr oder nur schwer wieder ablegen.

    Leitsatz des Everest Prinzips®

    Viele sinnvolle Pflichten der Lehrlinge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, ergeben sich aber automatisch bei der partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Unternehmen.

     

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    Entfalte, erweitere dich
    in deinem Bewusstsein –
    sei nun bereit, alles zu akzeptieren,
    eben jetzt und jederzeit.

    Eileen Caddy

    Meine Wünsche für Sie

    Mögen Sie Erfüllung darin finden, Ihr Fachwissen mit den Auszubildenden zu teilen.

    Mögen Sie den Sinn Ihres Lebens erfüllen, indem Sie Vorhaben verwirklichen, die Ihnen Spaß machen, die Ihren Talenten entsprechen und die anderen Menschen (den Auszubildenden) nutzen.

    Mögen Sie gemeinsam im Team lernen und wachsen, um der Beste zu werden, der Sie sein können.

    Möge es Ihnen gelingen, bei schier unlösbaren Problemen loszulassen und damit zum Erfolg zu gelangen.

    Mögen Sie die Größe besitzen, Richtiges auch zuzulassen.

    Möge Ihnen die außergewöhnliche Erfahrung, die mit der Gewissheit verbunden ist, dass Sie mit Ihrem persönlichen Einsatz die Basis für ein erfolgreiches Leben eines jungen Menschen geschaffen haben, möglichst oft zuteil werden.

    Mögen Sie Gesundheit, Liebe, Erfolg, Glück und Frieden in Fülle erfahren.

    Möge es Ihnen gelingen, aus Ihrem privaten und beruflichen Leben ein Meisterwerk zu machen.

     

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